DeafFinance Tipps3. November 2026

Betriebsrente: Was 2026 und 2027 neu ist – für Chef und Mitarbeiter

Seit 2026 gibt es ein neues Gesetz für die Betriebsrente, 2027 kommt mehr. Was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber heißt – einfach erklärt.

Oliver Rückert, Vermögensberater für Gehörlose

Stell Dir vor: Dein Chef sagt, die Firma hilft Dir beim Sparen für die Rente. Jeden Monat legt sie etwas Geld dazu. Klingt gut? Ist es auch. Das nennt man Betriebsrente oder kurz bAV (betriebliche Altersvorsorge). Seit 2026 gibt es dafür ein neues Gesetz.

Was ist neu?

Das „Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz“ gilt seit Januar 2026. Weitere Teile kommen am 1. Januar 2027. Die wichtigsten Punkte:

  • Mehr Förderung bei kleinem Lohn: Zahlt der Chef für Mitarbeiter mit kleinem Einkommen extra in die Betriebsrente ein, bekommt er ab 2027 Steuervorteile für bis zu 1.200 Euro im Jahr (bisher 960 Euro).
  • Jobwechsel wird leichter: Du kannst Deine Betriebsrente einfacher zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
  • Mehr Freiheit beim Rentenstart: Betriebsrente und eine Teilrente vom Staat lassen sich besser kombinieren.
  • Weniger Papier: Vieles soll digital gehen.

Und: Die Grenzen, bis zu denen Du steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen kannst, steigen 2027 voraussichtlich weiter – auf etwa 708 Euro im Monat steuerfrei, davon etwa 354 Euro auch frei von Sozialabgaben.

Was heißt das für Dich als Arbeitnehmer?

  • Du zahlst einen Teil Deines Bruttolohns in die Betriebsrente. Dafür zahlst Du weniger Steuern und Abgaben. Netto fehlt Dir also weniger, als Du einzahlst.
  • Der Arbeitgeber muss in der Regel 15 % dazulegen, wenn er dadurch Sozialabgaben spart.
  • Fair gesagt: Die Betriebsrente musst Du später versteuern, und meistens zahlst Du darauf auch Krankenkassenbeitrag. Das gehört in jede ehrliche Rechnung.

Was heißt das für Dich als Arbeitgeber?

  • Nicht warten! Viele denken: „Ich fange erst 2027 an, dann wird es billiger.“ Das stimmt meistens nicht. Ein Start noch 2026 ist gut möglich.
  • Wichtig ist eine klare Versorgungsordnung: Was zahlt der Mitarbeiter, was ist Pflicht-Zuschuss, was gibst Du freiwillig dazu?
  • Die neue Förderung für Geringverdiener lohnt sich nur, wenn Du bewusst einen eigenen Beitrag für diese Mitarbeiter zahlen willst.
  • Eine Betriebsrente ist ein starkes Argument, um gute Leute zu finden und zu halten – gerade heute.
Oliver Rückert, Vermögensberater für Gehörlose

Mein Tipp

Bevor eine Firma startet, rechne ich für jeden interessierten Mitarbeiter einzeln aus: Wie viel zahlst Du ein, wie viel legt der Chef dazu, und wie viel fehlt Dir wirklich netto? Dann weiß jeder genau, worauf er sich einlässt. Für Arbeitgeber mit gehörlosen Mitarbeitern ist das besonders wertvoll: Ich erkläre das ganze Team direkt in Gebärdensprache – ohne Missverständnisse. Bei Detailfragen zu Lohnabrechnung und Steuern holen wir Deinen Steuerberater mit ins Boot. Arbeitgeber? Dann lass uns kennenlernen. Die Beratung ist kostenlos und natürlich direkt in Gebärdensprache.

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Gebärdensprachliche Grüße
Oliver

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